Vom Arbeitgeber gewährtes Outplacement (Beratung zur beruflichen Neuorientierung) ist rückwirkend zum 01.01.2020 einkommenssteuerfrei!
Nachdem die Gewährung einer Outplacement-Beratung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer viele Jahre lang als „soziale Fürsorgeleistung“ steuerfrei war, gab es in den Jahren nach der Jahrtausendwende zunehmend anderslautende Urteile einzelner Finanzgerichte.